Oder es handelt sich um die Prüfungsart „elektronische Prüfung“, welche nach Fischer et al. (2022) wie folgt definiert wird: Bei elektronischen Prüfungen handelt es sich um eine Prüfungsart, die rein digital durchgeführt wird. „Der Studierende [gibt] die Prüfungsleistung unmittelbar in einen Computer [ein], so dass diese dann sofort im Bereich der Prüfungsbehörde auf deren Server gespeichert wird. […] [D]ie rein digitale Verarbeitung der Prüfungsleistung unterscheidet die elektronische Prüfung“
1) von anderen digitalen Prüfungen.