Seite anzeigenLinks hierherPDF exportierenNach oben Diese Seite ist nicht editierbar. Sie können den Quelltext sehen, jedoch nicht verändern. Kontaktieren Sie den Administrator, wenn Sie glauben, dass hier ein Fehler vorliegt. {{tag>digitale-pruefung}} ====== Bayrische Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) ====== In Bayern werden in der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung ([[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFEV|BayFEV]]) die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Fernprüfungen festgelegt (vgl. BayFEV 2020).